Geltungsbereich
Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen - im folgenden kurz Lieferbedingungen genannt - bilden die Grundlage aller mit uns getätigten Geschäfte. Abweichungen von den Lieferbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit in jedem Fall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Angebote und Preise
Es gelten die in den Lieferbedingungen, in Preislisten oder in Sonderangeboten genannten Konditionen und Preise. Sämtliche Angebote gelten als freibleibend; unsere Verkaufspreise verstehen sich netto und freibleibend ab Verladestelle Kundl. In Bestellungen angeführte abweichende Bedingungen sind unverbindlich, wenn sie von uns nicht ausdrücklich bestätigt werden. Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung können an unseren Produkten Konstruktionsänderungen und Verbesserungen vorgenommen werden; die Produkte können daher im Einzelfall von Abbildungen, Maß-, Gewichts- und sonstigen technischen Angaben in Angeboten, Preislisten, Prospekten und dergleichen abweichen.
Lieferung
Soweit im Einzelfall oder in allfälligen Sonderangeboten nicht anders geregelt, erfolgen Maschinen- und Ersatzteillieferungen auf Kosten des Käufers als Paketsendung oder Bahnstückgut. Wünscht der Käufer eine besondere Versandart, so werden die Mehrkosten dafür in Rechnung gestellt. Die Liefergefahr trägt in jedem Fall der Käufer.
Reklamationen
Wir können Reklamationen nur dann anerkennen, wenn sie uns sofort nach Eingang der Sendung schriftlich mitgeteilt werden. Die Rücksendung bemängelter Lieferungen bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
Eigentumsvorbehalt
Die Kaufgegenstände bleiben bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Käufers aus dem jeweiligen Kaufvertrag in unserem Eigentum. Zur vollständigen Erfüllung gehört auch die Erstattung allfälliger Kosten und Zinsen. Der Käufer verpflichtet sich, die Kaufgegenstände mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu verwahren und sie gegen alle versicherbaren Risiken zu versichern.
Zahlung
Soweit in allfälligen Sonderangeboten oder in der jeweiligen Faktura nicht anders geregelt, wird der Kaufpreis sofort nach Rechnungseingang ohne jeden Abzug fällig. Für verspätete Zahlungen gelten Verzugszinsen in einer Höhe von zwei Prozentpunkten über dem jeweils geltenden bankmäßigen Kreditzinssatz als vereinbart. Mahnspesen und sonstige mit der Einbringung des Forderungsbetrags verbundene Kosten werden dem Käufer gesondert in Rechnung gestellt.
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand in allen Streitfällen wird das Bezirksgericht Rattenberg vereinbart.
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